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Schrothkur im Diät-Test?

von Bianca Keybach

Immer wieder fällt die Schrothkur bei Diät-Tests wie kürzlich in der BILD am Sonntag durch. Warum ist das so? Ganz einfach: Die Schrothkur ist keine Diät!

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Kur bedeutet langweilig und muffig...

von Bianca Keybach

Eine Kur ist langweilig? Zur Kur fahren nur alte, kranke Menschen? Mit Hilfe der neuen App "Kurschatten - mein persönlicher Kurdirektor" hat dieses verstaubte Image der Kur endlich ein Ende.

Dr. med. Vera Brosig

Trockentage sind gesundheitsschädlich

von Dr. Vera Brosig

"Die geringe Flüssigkeitszufuhr bei der Schrothkur widerspricht den heutigen Kenntnissen der Ernährungswissenschaften und ist nicht zu verantworten", hört oder liest man immer wieder. Höchste Zeit dieses Thema einmal speziell aufzugreifen.

Dr. med. Andrea Wirrwitz-Bingger

Jojo-Effekt nach der Schrothkur

von Dr. Andrea Wirrwitz-Bingger

Durch eine 3-wöchige Schrothkur kann man 10% seines Körpergewichts abnehmen. Ideal um fit und schlank in den Frühling zu starten oder ist der berühmte Jojo-Effekt nach einer solchen Crash-Diät vorprogrammiert?

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Ohne Packung wirkt die Schrothkur genauso gut

von Bianca Keybach

"Ich möchte ausschlafen", "Anstatt in der Packung schwitze ich lieber in der Sauna"; diese und andere Ausreden verwenden Schrothkurgäste gerne, weil sie nur die Schrothkur-Diät machen und auf die Packung verzichten wollen. Ein schwerer Fehler...

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Glücksbringer Schrothkur
Glücksbringer Schrothkur
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Weg zur Kur

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Infoblatt zum Kurantrag

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Schrothkur

Dein Weg zur Schrothkur

Wie kann ich die Schrothkur beantragen?

Ansprechpartner Nr. 1 für die Kurverschreibung ist Dein behandelnder Arzt (z.B. Hausarzt, Facharzt oder auch Betriebsarzt), der gegenüber der Krankenkasse per Formblatt die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme bescheinigen muss. Alles Weitere erfährst du dann bei Deiner Krankenkasse.

Kann ich die Schrothkur in Oberstaufen machen?

Die niedergelassenen Ärzte und die Krankenkassen bekommen vom Deutschen Heilbäderverband den Deutschen Bäderkalender regelmäßig kostenlos zugestellt, wo ausführlich alle notwendigen Angaben über Kur und Kurorte stehen, ebenso über das Heilbad Oberstaufen. Von den Krankenkassen wird die Schrothkur als ambulante und stationäre Vorsorgeleistung nach § 23.2 bzw. 23.4. SGB V anerkannt. Die Schrothkur ist auch beihilfefähig nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung.

Wer bestimmt die Auswahl des Kurortes?

Bei einer "ambulanten Vorsorgeleistung“ wählst du zusammen mit Deinem Arzt den geeigneten Kurort aus. In Oberstaufen, dem einzigem Schrothheilbad Deutschlands, wird schwerpunktmäßig die Schrothkur angeboten, also kann Oberstaufen als ein geeigneter Kurort gewählt werden.

Ihr Arzt wird Dich aufgrund Deines Krankheitsbildes und Deiner Vorstellungen auch schon vorab über die notwendigen Behandlungsformen am Kurort beraten, auch wenn die letzte Entscheidung zu Beginn der Kur beim Kurarzt liegt

Wann kann die Schrothkur nicht empfohlen werden?

Eine Kur allgemein kommt nicht in Betracht, wenn ein akutbehandlungsbedürftiger Krankheitszustand besteht. Das gilt vor allem für entzündliche und fiebrige Zustände, aber auch für chronische Krankheiten, die noch nicht unter Kontrolle (dekompensiert) sind. Es ist jedoch stets auf einen ausreichenden Zeitabstand zwischen dem Abklingen einer Akuterkrankung und Rehabilitation zu achten, weil allein der Klimawechsel eine hohe Herausforderung für den gesamten Organismus darstellt. Bitte frage in jedem Fall Deinen Arzt!

Wie oft kann ich die Schrothkur beantragen?

Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren genehmigt werden. Stationäre Wiederholungskuren werden in der Regel nach Ablauf von vier Jahren bewilligt. Es gibt aber auch - je nach Krankheitsverlauf - medizinisch indizierte Ausnahmen zur Unterschreitung dieses Intervalls.
Auf jeden Fall sollte der Antrag auf vorzeitige Kurwiederholung vom Haus- oder Facharzt sorgfältig medizinisch begründet werden.

Wie verhält es sich mit der Eigenbeteiligung bei Kuren?

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in Kurorten werden von der Krankenkasse die Kurarzt-Kosten voll und 90% der Kurmittel übernommen. Der Patient trägt demnach 10% der Kosten plus eine Verordnungsblattgebühr von Euro 10. Außerdem kann die Kasse einen Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe bis zu 13 Euro pro Tag, für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 21 Euro pro Tag zahlen. Den Rest trägt der Kurpatient. Bei stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskuren muss der Kurpatient pro Kurtag 10 Euro aus der eigenen Tasche direkt an die Einrichtung zahlen. Bei bestimmten Härtefällen gibt es auch Ausnahmen.